Angesichts der aktuellen Bedrohung durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2), das eine schwere Atemwegserkrankung namens COVID-19 auslösen kann, sind viele Krebspatienten verunsichert. Sie fragen sich, wie sie sich am besten schützen können und welche Auswirkungen die Corona-Krise auf ihre Krebsbehandlung haben könnte.
Es gibt derzeit keine Impfung gegen das Virus, deshalb lauten die wichtigsten Schutzmaßnahmen: Menschenansammlungen meiden, Abstand zu anderen Menschen halten sowie Hände gründlich waschen. Betroffene sollten sich von jüngeren, gesunden Menschen im Alltag helfen lassen, z.B. beim Einkaufen. Dabei gilt für die Angehörigen, Freunde und das gesamte Umfeld: Abstand wahren ist Ausdruck von Fürsorge. Die Kommunikation mit der Außenwelt läuft nun überwiegend per Telefon, E-Mail oder die Onlinemedien ab.
Dieser erzwungene Rückzug aus dem sozialen Leben kann natürlich Ängste und das Gefühl der Einsamkeit verstärken. Das ist gerade für ältere Erkrankte eine enorme psychische Belastung. Um die Fragen und Sorgen der Betroffenen in dieser Ausnahmesituation aufzufangen, bieten wir in unseren Psychosozialen Krebsberatungsstellen weiterhin telefonische Beratung oder per Email an. „Unsere Mitarbeiter nehmen sich Zeit für die Anliegen der Anrufer, weil sie wissen, dass die Gespräche momentan für viele ältere Erkrankte manchmal die einzige Art der zwischenmenschlichen Zuwendung sind“, betont Markus Besseler, Geschäftsführer der Bayerischen Krebsgesellschaft. Neben dem Ziel, die seelischen Belastungen der Betroffenen zu reduzieren, informieren unsere Berater aber auch über bestehende regionale Hilfsangebote, die den Alltag erleichtern können und klären sozialrechtliche Fragen. Krebspatienten und Angehörige können sich weiterhin per Telefon und E-Mail zu den üblichen Beratungszeiten an unsere Krebsberatungsstellen und deren Außensprechstunden wenden.
Durch Corona tauchen jetzt aber auch neue Fragen auf, z. B. ob eine Krebstherapie möglicherweise verschoben werden muss. Hier empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, kurz DGHO, die Krebsbehandlung nicht grundlegend zu verschieben. Die behandelnden Onkologen werden immer verschiedene Faktoren, wie Vorerkrankungen, die Art der Therapie und den gesundheitlichen Zustand des Patienten in ihre Entscheidung mit einbeziehen, ob sie eine Behandlung verschieben. Die DGHO weist ausdrücklich darauf hin, dass die Angst vor einer Corona-Infektion nicht die Behandlung einer Krebserkrankung beeinträchtigen darf. Bei den meisten, akut an Krebs erkrankten Patienten, steht der Nutzen einer sinnvollen und geplanten Krebstherapie über dem Risiko einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus. Bei Patienten mit chronischer und gut beherrschter Krebskrankheit kann individuell über eine Therapieverschiebung entschieden werden.
Krebspatienten, die ihre Ersttherapie abgeschlossen haben, fragen sich jetzt vielleicht auch, ob und wann sie eine Anschlussheilbehandlung antreten können. Nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung werden auch während der Corona-Pandemie Anträge auf Rehabilitationsleistungen bearbeitet. Patienten, die bereits eine Zusage erhalten haben, klären direkt mit der Reha-Klinik, ob bzw. wann die Rehabilitation stattfinden kann. Im Rahmen der Ausgangsbeschränkung in Bayern ist es wahrscheinlich, dass derzeit in Folge der Corona-Pandemie keine Patienten aufgenommen werden. Dann gilt die Zusage der Deutschen Rentenversicherung auch bei einem späteren Beginn der Rehabilitation.
Ausführliche Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Thema Krebs und Corona-Virus finden Betroffene beim Krebsinformationsdienst: https://www.krebsinformationsdienst.de/aktuelles/2020/news012-coronavirus-ansteckungsgefahr-bei-krebs.php