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Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Verpflichtung zur Transparenz

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft hat daher zehn grundlegende Informationspunkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Damit wird Transparenz geschaffen, welche Ziele eine gemeinnützige Organisation anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Die Bayerische Krebsgesellschaft e.V. ist Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und verpflichtet sich nachfolgende Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz zu stellen.

Informationen über die Bayerische Krebsgesellschaft e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung:
 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Bayerische Krebsgesellschaft e.V.
Nymphenburger Straße 21a
80335 München

Gründungsjahr: 1925
 

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organsiation

zur Satzung

zum Leitbild
 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes München für Körperschaften ist die Körperschaft Bayerische Krebsgesellschaft e.V. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

zum Freistellungsbescheid 14.02.2024
 

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

zum Jahresbericht
 

5. Tätigkeitsbericht

zum Jahresbericht
 

6. Personalstruktur

zum Organigramm
 

7. Angaben zur Mittelherkunft

zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
 

8. Angaben zur Mittelverwendung

zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
 

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Keine
 

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Keine

Im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach §20h SGB V haben wir im Jahr 2022 von folgenden Krankenkassen Förderung für Projekte erhalten:

AOK: 10.000 Euro
ARGE: 114.000 Euro
DAK: 6.500 Euro
TK Techniker Krankenkasse: 17.170 Euro
BEK: 10.490 Euro

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