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Finanzielle Unterstützung

Einmalige finanzielle Unterstützung bedürftiger Menschen mit einer Krebserkrankung (Härtefonds) durch die Bayerische Krebsgesellschaft

Die Bayerische Krebsgesellschaft e.V. unterhält einen Härtefonds. Darüber hinaus vermittelt sie Gelder aus anderen Härtefonds, um unverschuldet und aufgrund der Erkrankung in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Menschen mit Krebs und deren Familien schnell und unbürokratisch zu helfen.

Bei Beantragung einer einmaligen finanziellen Hilfe sind folgende Richtlinien zu beachten:

  • Die Beantragung der Hilfe erfolgt über ein entsprechendes Formular, das wir Ihnen auf Anfrage gerne zuleiten.
     
  • Die finanzielle Hilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es müssen vorher alle anderen Anspruchsvoraussetzungen (Kostenträger) ausgeschöpft sein bzw. eine Ablehnung vorliegen (Sozialhilfe, Rente, EM-Rente, Arbeitslosengeld, etc.).
     
  • Finanzielle Hilfe wird nur einmalig gewährt. Eine erneute Antragsstellung ist allerdings in begründeten Ausnahmefällen möglich, insbesondere dann, wenn die Förderhöchstgrenze beim ersten Antrag nicht ausgeschöpft wurde.
     
  • Die Vergabe erfolgt aus satzungsgemäßen Gründen nur an Personen mit Hauptwohnsitz in Bayern. Die Gelder werden ohne jeden Rechtsanspruch ausbezahlt. Die Bayerische Krebsgesellschaft e.V.  bearbeitet die eingehenden Anträge in der Regel innerhalb weniger Tage, damit eine schnelle Hilfe gewährleistet ist.

Die Mitarbeiter:innen in den Psychosozialen Krebsberatungsstellen helfen – falls notwendig – beim Ausfüllen des Antragsformulars. Sie verweisen ferner auf andere Institutionen und Stiftungen.

Nachfolgend aufgelistet sind die zur Bearbeitung des Antrags notwendigen Belege in Kopie beizufügen:


1. Zeitnahe ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate)

2. Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen

Diese Nachweise können Sie erbringen durch:

  • Bescheid des zuständigen Sozialamtes
  • Bestätigung durch die Gemeinde, den Klinik-Sozialdienst oder eine ähnliche Institution
  • Kontoauszüge, Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheid, Mietvertrag etc.

    Die Höhe der einmaligen finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem akuten Finanzbedarf, dem Grad der Bedürftigkeit und der Anzahl von Personen, die aufgrund der Krebserkrankung des Antragstellers in eine Notlage geraten sind. Im Antrag muss der Verwendungszweck für die finanzielle Unterstützung angegeben sein. Die Bayerische Krebsgesellschaft e.V. übernimmt keine Kosten für Therapien ohne ärztliche Indikation bzw. Kosten für verschriebene, aber von der Krankenkasse nicht bezahlte Arzneimittel und Therapien.

    Das Nettoeinkommen darf nach Abzug aller festen monatlichen Ausgaben

    • bei einer Person max. 500 Euro
    • bei einem unterhaltspflichtigen Haushaltsangehörigen 800 Euro
    • bei zwei unterhaltspflichtigen Haushaltsangehörigen 1.000 Euro

    usw. nicht übersteigen.

    Bitte wenden Sie sich an eine Krebsberatungsstelle in Ihrer Region oder an:

    Bayerische Krebsgesellschaft e.V.
    Geschäftsstelle
    Nymphenburger Straße 21a
    80335 München

    Tel.: 089 - 54 88 40 -0

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