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Corona und Krebs: was muss ich als Betroffener wissen

München

Hier finden Sie Antworten auf aktuelle Fragen rund um die Themen Omikron und die Versorgung von Krebspatienten in der Pandemie.

Corona und Krebs: was muss ich als Betroffener wissen

Mittlerweile haben wir in Deutschland den Scheitelpunkt der 4. Welle in der Pandemie erreicht. Im Folgenden stellen wir Ihnen auf der Grundlage von Veröffentlichungen des Krebsinformationsdienstes die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.

Detaillierte Infos finden Sie unter

https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/coronavirus-krebs-haeufige-fragen.php

https://www.krebsgesellschaft.de/krebs-und-covid19.html

Wie gefährlich ist Omikron bei Krebs?

Das können Fachleute derzeit noch nicht beantworten, da sie noch zu wenig über die neue SARS-CoV-2-Variante wissen. Deshalb ist es für Krebsbetroffene und ihre Angehörigen weiterhin sehr wichtig, empfohlene Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dabei gilt es, Sorge für einen vollständigen Impfschutz beziehungsweise für eine Auffrischimpfung zu tragen. Halten Sie die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen wie Händehygiene, Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsregeln weiterhin ein. Machen Sie auch Ihre Angehörigen und Ihr soziales Umfeld darauf aufmerksam, dass sie damit zu Ihrem Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung beitragen.

Kann ich mich als Krebspatient leichter anstecken?

Es können derzeit keine wissenschaftlich zuverlässigen Aussagen dazu gemacht werden, ob sich Krebspatienten mit dem Coronavirus leichter anstecken. Allerdings gibt es laut Deutscher Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) in Deutschland auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Krebspatienten häufiger mit dem Coronavirus anstecken. Ein Grund dafür könnte sein, dass sie die Schutzmaßnahmen besonders gut einhalten.

Prinzipiell wäre es aber möglich, dass insbesondere Krebspatientinnen und Krebspatienten, deren Immunsystem geschwächt ist, auch ein höheres Ansteckungsrisiko haben.

Sind alle Krebspatienten Risikopatienten?

Krebs ist nicht gleich Krebs

Eine pauschale Einstufung von Krebspatienten als Risikogruppe für einen schweren Verlauf von COVID-19 ist nicht möglich, denn:

Das Risiko ist abhängig von der jeweiligen Krebsart und der Erkrankungssituation, der erforderlichen Therapie sowie Begleiterkrankungen und anderen Risikofaktoren.

Das Robert Koch-Institut (RKI) nennt Krebspatienten ganz allgemein als eine von mehreren Risikogruppen für schwere Verläufe einer COVID-19-Erkrankung. Das RKI weist gleichzeitig darauf hin, dass Risikogruppen nicht allgemeingültig benannt werden können. Ärztinnen und Ärzte müssen das Risiko auch immer personenbezogen individuell abschätzen.

Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) hat die Einstufung des RKI in ihrer Leitlinie konkretisiert. Entscheidend für einen schweren COVID-19-Verlauf von Krebspatienten scheinen folgende Faktoren zu sein:

  • die Erkrankungssituation: So hat sich beispielsweise gezeigt, dass Patienten mit einer aktiven, fortschreitenden oder metastasierten Krebserkrankung eine schlechtere Prognose haben, wenn sie an COVID-19 erkranken, als Patienten mit einer stabilen und gut beherrschten Krebserkrankung oder geheilte Krebspatienten.
  • die Krebsart: Beispielsweise gilt Blutkrebs unter intensiver Therapie oder Lungenkrebs als Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf.
  • eine immunsuppressive Therapie: Erhalten Patientinnen oder Patienten eine Krebstherapie, die das Immunsystem stark unterdrückt, erhöht das ebenfalls das COVID-19-Risiko.
  • die individuellen Voraussetzungen: Wie in der allgemeinen Bevölkerung auch, können sich bei Krebspatienten insbesondere ein höheres Alter, ausgeprägte Begleiterkrankungen, ein schlechter Allgemeinzustand, männliches Geschlecht sowie Rauchen nachteilig auf den Krankheitsverlauf von COVID-19 auswirken

Das Risiko ist also abhängig von der jeweiligen Krebsart und der Erkrankungssituation, der erforderlichen Therapie sowie Begleiterkrankungen und anderen Risikofaktoren.

Fördern Krebsmedikamente einen schweren COVID-19-Verlauf?

Ob Ihre medikamentöse Krebstherapie das Risiko erhöht, schwer an COVID-19 zu erkranken, können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte am besten beurteilen. Eine Therapie mit Krebsmedikamenten erhöht nicht automatisch das Risiko für schwere COVID-19-Verläufe.

Ausschlaggebend ist, ob das Medikament das Immunsystem der oder des Betroffenen stark und/oder langfristig unterdrückt. Das ist beispielsweise bei sehr intensiven und hochdosierten Chemotherapien, Stammzelltransplantationen, manchen Antikörper-Therapien oder der CAR-T-Zelltherapie zur Behandlung von Leukämien oder Lymphomen der Fall. Solche immunsuppressiven Therapien können das Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 erhöhen.

Daher: nicht jedes Krebsmedikament schwächt das Immunsystem.

Ist die Versorgung von Krebspatienten in der Pandemie gesichert?

Vor allem in der ersten Pandemiewelle waren einzelne onkologische Versorgungsbereiche erheblich eingeschränkt. Inzwischen hat sich die Lage vielerorts wieder weitestgehend normalisiert. In der aktuellen 4. Welle zeichnet sich jedoch ab, dass vor allem stationäre Versorgungskapazitäten in den Kliniken Deutschlands wieder sehr belastet sind. Das ist jedoch regional sehr unterschiedlich – nicht alle Kliniken sind davon betroffen. Die Rückmeldungen von Krebspatientinnen und -patienten in unseren Beratungsstellen lassen nicht darauf schließen, dass es bisher bei der akuten Versorgung zu Engpässen oder längeren Wartezeiten kam. 

Die Corona Task Force behält die Versorgungslage im Blick: Um onkologische Versorgungsengpässe und -einschränkungen frühzeitig zu erkennen, befragen das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), die Deutsche Krebshilfe (DKH) und die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) regelmäßig 18 große deutsche universitäre Krebszentren (Comprehensive Cancer Center). Diese Befragung hatten DKFZ, DKH und DKG 2020 begonnen, um Entscheidungsträger in der Politik rechtzeitig Rückmeldung zur aktuellen Lage geben zu können. Deshalb: Nehmen Sie trotz der Corona-Pandemie regelmäßig an Nachsorge- und Begleituntersuchungen teil.

Wenn Sie noch keinen Krebs haben, nehmen Sie unbedingt die Angebote der Krebs-Früherkennung wahr. Hier gibt es bereits erste Zahlen aus 2020, die darauf hinweisen, dass insbesondere im Lockdown signifikant weniger Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch genommen wurden. Es gibt aber keinen pandemiebedingten Grund, diese wichtigen Früherkennungsmaßnahmen auf die lange Bank zu schieben.

Was können Angehörige dazu beitragen, Krebspatienten vor einer Ansteckung mit Corona schützen

Menschen müssen vor allem dann ihre krebskranken Angehörigen besonders schützen, wenn diese zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf von COVID-19 gehören. Für Angehörige ist es nicht immer möglich, soziale Kontakte zum Schutz eines krebskranken Familienmitglieds zu meiden. Aber es gibt Möglichkeiten, das Risiko einer Virusübertragung zu senken.

Lassen Sie sich als Angehöriger oder Angehörige gegen Corona impfen: Wenn sich Menschen durch die Impfung selbst vor einer schweren Infektion mit SARS-CoV-2 schützen, übertragen sie auch weniger Viren auf andere Menschen.

Was ist mit Kindern von Krebserkrankten? Lebt im Umfeld der Kinder ein Krebspatient oder eine Krebspatientin mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf, der oder die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden kann, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) diesen Kindern eine Corona-Impfung bereits ab 5 Jahren. Kinder ab 12 Jahren können sich generell impfen lassen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt.

Eine Impfung schließt eine Infektion und Erkrankung mit dem Coronavirus nicht vollständig aus – kommt es bei der Infektion zu Beschwerden, sprechen Fachleute von einem "Impfdurchbruch".

Häufig verläuft eine Infektion Geimpfter aber auch ohne Beschwerden (asymptomatisch) oder nur mit geringen Symptomen. Dann bekommen die Menschen von ihrer Infektion gar nichts mit. Sie scheiden aber trotzdem ansteckende Viren aus – wenn auch deutlich kürzer als ungeimpfte Personen mit SARS-CoV-2-Infektion.

Deshalb sind neben der Impfung weitere Maßnahmen wichtig, um krebskranke Familienmitglieder zu schützen:

  • Tragen Sie insbesondere in geschlossenen Räumen eine medizinische Mund-und-Nasen-Maske.
  • Waschen Sie gründlich und häufig die Hände mit Seife (mindestens 30 Sekunden).
  • Halten Sie die Husten- und Niesregeln ein.
  • Schränken Sie soziale Kontakte soweit wie möglich ein und halten Sie einen Abstand von 1–2 Metern zu anderen Personen.
  • Desinfizieren Sie gemeinsam genutzte Oberflächen regelmäßig, etwa Türklinken, Lichtschalter, Tastaturen oder Telefone.
  • Nehmen Sie bei ersten Krankheitszeichen wie Husten und Fieber sofort telefonisch oder elektronisch Kontakt mit einem Arzt oder Krankenhaus auf und halten Sie Abstand zu Ihrem an Krebs erkrankten Angehörigen.
  • Lassen Sie sich gegen Grippe impfen.

 

In welchem Abstand zur Grundimmunisierung sollen sich Krebsbetroffene boostern lassen?

Das hängt davon ab, ob die Betroffenen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben und ob das Risiko besteht, dass bei ihnen wegen eines stark geschwächten Immunsystems die Corona-Impfung nicht ausreichend wirkt.

Sind Betroffene nicht im besonderen Maße immungeschwächt: Dann empfehlen die Ständige Impfkommission (STIKO) und Experten der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) die Boosterimpfung ab 3 Monaten nach der Zweitimpfung. Nach einer Auswertung aktueller Daten hält die europäische Arzneimittelbehörde EMA eine Booster-Impfung 3 Monate nach der Grundimmunisierung für machbar und sicher.

Sind Betroffene stark immungeschwächt und gehören sie zur COVID-19-Risikogruppe, soll die Drittimpfung nach Meinung von STIKO und DGHO bereits 4 Wochen nach der 2. Impfung stattfinden.

Sie haben noch immer Bedenken und weitere Fragen? Psychologische Hilfe und sozialrechtliche Unterstützung erhalten Sie in unseren Krebsberatungsstellen vor Ort.

Wir hören Ihnen zu – kostenfrei und vertraulich!

https://www.bayerische-krebsgesellschaft.de/krebsberatungsstellen/

 

 

 

 

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